Hi!
Bei so vielen Meinungen läßt sich leicht was draufsetzen! Die kommen ja blos zum Sani " VARA " anschauen
und dafür wird er sie im Gegenzug in den Waldviertlerhof einladen. Na bummms!
Lb. Gr. Carlos
Da dieses Thema ja großes Aufsehen erregt hat, wird einige von Euch wohl das Ergebnis der Gerichtsverhandlung interessieren: Norbert hat vor wenigen Tagen die Mitteilung erhalten, dass seiner Berufung Folge geleistet wurde und das Verfahren eingestellt ist.
Deutlich wichtiger ist aber vermutlich der Umstand, dass nunmehr eine Entscheidung (UVS 30.11-55/2011-11, Verwaltungssenat für die Steiermark) existiert, auf die wir (im Fall des Falles) Bezug nehmen können.
Zusammenfassend ist daraus absolut kein Freibrief für generelles links fahren von Motorrädern abzuleiten, aber erfreulicherweise auch nicht das permanente Rechts-fahr-Gebot, wie es in Gußwerk (Bez. Bruck an der Mur) gefordert wurde.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
..lange bescheid und langes urteil und erkenntnis.
nachdem der beklagte ja gewonnen hat, muss wohl der staat die kosten übernehmen (denk ich mal).
..oder sollte man das dann dem "anzeiger umhängen" ?
man sagt doch: "unwissenheit schütz vor strafe nicht"
Liebe Grüße - Günter
Yamaha Diversion 600 von 05/2010 bis 03/2011 - KM: 1.778
Honda Deauville 650 von 03/2011 bis 03/2016 - KM: 48.317
Honda Deauville 700 von 03/2016 bis 07/2018 - KM: 12.000
Honda Deauville 700 von 07/2018 bis jetzt
und neben der strasse fahren ist ja auch verboten.
Liebe Grüße - Günter
Yamaha Diversion 600 von 05/2010 bis 03/2011 - KM: 1.778
Honda Deauville 650 von 03/2011 bis 03/2016 - KM: 48.317
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Honda Deauville 700 von 07/2018 bis jetzt
Danke an Gerhard, der den Beitrag eingebracht hat
UND GANZ BESONDEREN DANK an NORBERT, der dieses Verfahren durchgefochten hat.
Zumindest gibt es jetzt einen UVS in Austria, der die Einsicht gezeigt hat, dass das versetzte Fahren der Sicherheit zuträglich ist. Ich gehe mal davon aus, dass sich andere UVS dieser Entscheidung anlehnen werden/würden.
Bei einer etwaigen Anhaltung durch die Polizei kann man ja dezent darauf hinweisen.
DANKE nochmal!
Du (Norbert) hast uns einen sehr großen Dienst erwiesen.