nicht schaden wenn man gut Informiert ist
BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2010 Ausgegeben am 14. Dezember 2010 Teil II
421. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung Amras
421. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 12 Inntal Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Amras)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildge-benden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird – aufgrund der Verkehrsfüh-rung im Gegenverkehr in der Nordröhre der Einhausung Amras in beiden Fahrtrichtungen - der Abschnitt zwischen km 73,70 und km 74,63 der Richtungsfahrbahn Bregenz der A 12 Inntal Autobahn festgelegt.
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Gruß Martin



