Nun ja, kenn mich nicht wirklich in diesen Sachen aus, aber ich habe diese Zeitung gekauft, nicht gestohlen und verwende diesen Beitrag nicht zu kommerziellen Zwecken durch eine Verbreitung im Netz.
Wäre über kurze Aufklärung dankbar.
Kronos
Wir wünschen allen Deauville-Freunden eine unfallfreie Saison 2026!
Bericht heutige Krone
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Robert
urheberrecht
hi kronos!
ja es ist so, das ist eine urheberrechtsverletzung - leider. da ist der zweck egal. da facto wird dadurch der artikel im www verbreitet.
außer: der urheberrechtsinhaber sieht es explizit vor (es steht zum artikel dabei oder im impressum), dass die verbreitung für nichtkommerzielle zwecke erlaubt ist.
damit verzichtet er spezifisch auf seine urheberrechte - das wird aber vernünftigerweise niemand tun, weil er/sie damit ja geld verdient (verwertungsrecht).
aber: es ist ermessenssache des urheberrechtsinhabers ob er klagt oder nicht.
die schwere der urheberrechtsverletzung kann ich nicht beurteilen - das machen dann üblicherweise gerichte.
du darfst aber einen link mit dem hinweis auf diesen artikel anbringen - du als nicht urheberrechtsinhaber darfst ihn aber nicht zum herunterladen bereitstellen!
im www findet man beim googeln genügend artikel und verordnungen zum urheberrecht in der EU.
auf http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh1a.htm findet man beispielsweise einige oberstgerichtl. urteile zu diversen themen - aber achtung, ist sehr "sperrig" zu lesen.
oder: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm oder http://www.ispa.at/downloads/8f858a2e08b7_UrhG2003.pdf und viele mehr ..............................
kurzerklärungen auf: http://www.ideensindetwaswert.at/content/faq/faq.php
lg
robert
ja es ist so, das ist eine urheberrechtsverletzung - leider. da ist der zweck egal. da facto wird dadurch der artikel im www verbreitet.
außer: der urheberrechtsinhaber sieht es explizit vor (es steht zum artikel dabei oder im impressum), dass die verbreitung für nichtkommerzielle zwecke erlaubt ist.
damit verzichtet er spezifisch auf seine urheberrechte - das wird aber vernünftigerweise niemand tun, weil er/sie damit ja geld verdient (verwertungsrecht).
aber: es ist ermessenssache des urheberrechtsinhabers ob er klagt oder nicht.
die schwere der urheberrechtsverletzung kann ich nicht beurteilen - das machen dann üblicherweise gerichte.
du darfst aber einen link mit dem hinweis auf diesen artikel anbringen - du als nicht urheberrechtsinhaber darfst ihn aber nicht zum herunterladen bereitstellen!
im www findet man beim googeln genügend artikel und verordnungen zum urheberrecht in der EU.
auf http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh1a.htm findet man beispielsweise einige oberstgerichtl. urteile zu diversen themen - aber achtung, ist sehr "sperrig" zu lesen.
oder: http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_urhg2a.htm oder http://www.ispa.at/downloads/8f858a2e08b7_UrhG2003.pdf und viele mehr ..............................
kurzerklärungen auf: http://www.ideensindetwaswert.at/content/faq/faq.php
lg
robert
- Kronos
- Amateur

- Beiträge: 29
- Registriert: Montag, 9. April 2007, 20:42
- Deauville Modell: NT700VA
- Baujahr: 2006
- Farbe: Pearl Concours Black
- Kilometerstand: 42.000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 7.000
- Wohnort: 1200 Wien
Danke an Robert für die umfassende Aufklärung.(Du bist wirklich ein Profi
)
Danke an den Admin, das er den Artikel rausgenommen hat.
Habe mich da wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Aber wie sagt man "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"
Gruss Kronos
Danke an den Admin, das er den Artikel rausgenommen hat.
Habe mich da wohl zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Aber wie sagt man "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"
Gruss Kronos
Horaz: carpe diem, quam minimum credula postero.
Frei übersetzt : Nutze das heute, vertraue nicht auf den nächsten Tag.
Frei übersetzt : Nutze das heute, vertraue nicht auf den nächsten Tag.
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Robert
hi!
ok - profi bin ich keiner, hab aber jeden tag mit auslegung von gesetzen in fragen der raumordnung/regionalplanung und vielen begleitgesetzen zu tun. mir ist daher die manchmal etwas verstaubte schreibweise mancher gesetze nicht fremd - manche gesetze und verordnungen les ich sehr gern langsam wort für wort. das ist ja schließlich auch mein job. es macht auch spass, recht zu bekommen
. auch in fragen der interpretation gibt es die spitzfindigsten spitzfindigkeiten und ich hab die erfahrung gemacht, je besser man mit einem ausreichenden wortschatz argumentieren kann, umso mehr erfolg hat man. ein bedeutungswörterbuch ist daher manchmal nicht so schlecht.
na ja, wahrscheinlich wär eh nix passiert, aber man muß ja nicht sein urlaubsgeld verzocken, denn das ist bei professioneller rechtshilfe bald futsch.
lg
robert
ok - profi bin ich keiner, hab aber jeden tag mit auslegung von gesetzen in fragen der raumordnung/regionalplanung und vielen begleitgesetzen zu tun. mir ist daher die manchmal etwas verstaubte schreibweise mancher gesetze nicht fremd - manche gesetze und verordnungen les ich sehr gern langsam wort für wort. das ist ja schließlich auch mein job. es macht auch spass, recht zu bekommen
na ja, wahrscheinlich wär eh nix passiert, aber man muß ja nicht sein urlaubsgeld verzocken, denn das ist bei professioneller rechtshilfe bald futsch.
lg
robert
