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HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Technische Fragen und Antworten zur Ville ab Baujahr 2006
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binchen13
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HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von binchen13 »

ich brauch jetzt ganz dringend eure Hilfe!!!

Günter war heute mit meinem Bike beim ÖAMTC zur Jahresüberprüfung. Und als ich nach Hause kam las ich den prüfbericht und dort steht -->... ich zitiere wörtlich:

...An Ihrem Fahrzeug wurden folgende Mängel festgestellt:
1.1 6 Feststellbremse, -bremshebel, -ratsche Bemerkung
- Bremshebel mit ABE-Genehmigung.


irgendwie dürfte ich in der schule nicht ganz aufgepasst haben. bitte wo ist beim motorrad die feststellbremse und deren hebel ???? :roll: :roll: auch günter wurde nicht fündig ;) ;)

und soweit ich weiß - wenn etwas bei den bremsen/der bremse nicht in ordnung wäre, dann bekomm ich doch gar nicht ein neues prüfpickerl.
also wie kann etwas nicht in ordnung sein, was das bike gar nicht hat....aber dafür hat das gesamte fahrzeug KEINE MÄNGEL

:help: :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss: :confused: :confused: :confused: :gruebel: :gruebel: :gruebel: :help:



PS: nein das ist kein verspäteter Aprilscherz
lg
Sabine
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Franz
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von Franz »

tja binchen....... was soll ich sagen?

wer fährt schon zum touringclub? die finden IMMER was - auch wenns nichts zum finden gibt! :lach: :lach: :lach:

hauptsache du hast des pickerl und nun hast ja zeit die "feststellbremse" zu finden! :mrgreen:

bussl
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bockerl67
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

Der ÖAMTC Maxi war ein Spezialist.

Zuerst hat er die ville nicht vom hauptständer bekommen!
Dann hat er die Nebelscheinwerfer kontrolliert und den Kollegen gefragt, ob da nicht nur ein Nebelscheinwerfer brennen darf . Denn das sieht ja wie ein Zug aus.
Dann hat er den Schalter für die nebelschlussleuchte eingeschaltet und bemängelt, dass das nicht vorne leuchtet.
Hab ihm gesagt, dass es sich um eine nebelSCHLUSSleuchte handelt und sich selbige am hinteren Ende des Fahrzeuges befindet.
Eine weitere frage lautete: wie alt sind die Reifen?
Meine Antwort: Schauns einfach nach.

Der "Techniker" hat mir gesagt, dass er jetzt eine Weiterbildung gemacht hat und deshalb so genau ist.

Hab es mir nicht verkneifen können und geantwortet: besucht haben's wahrscheinlich die Fortbildung. Verstanden haben's den Inhalt aber nicht.
Liebe Grüße - Günter

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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

Man sollte den prüfbericht an die bundesprüfanstalt senden und denen den Namen des Technikers bekanntgeben. Der sollte mit seinem wissen keine Gutachten erstellen.
Liebe Grüße - Günter

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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von sani_08 »

Das klingt nach einer guten Übung für "ich bin gaaaanz ruhig!" :lach:
Muss ja eine echt reife Leistung des Technikers gewesen sein. Als Unbeteigter war das sicherlich recht unterhaltsam. Als Betroffener hätt' ich da sicher ein paar Bemerkungen, die dringend über die Lippen wollen! Den Mangel an der Feststellbremse würde ich "reparieren" und dann mit Freude zum Kontrollcheck zu dem lustigen Gesellen kommen. :lach: :lach:

Nur so am Rande: Günter, ihr habt eine Nebelschlussleuchte an der Deauville? Interessant!

@Franz
Ich kann Deine Vorwürfe nicht teilen. Bin seit Jahren mit diversen Fahrzeugen beim ÖAMTC zum Pickerl und hab sehr gute Erfahrungen gemacht. Wird vielleicht doch auf den Menschen und weniger auf das Logo am Hemd ankommen, oder?
Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard

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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von binchen13 »

sani_08 hat geschrieben:
Muss ja eine echt reife Leistung des Technikers gewesen sein. ....
ich hätte dem mechaniker noch die alarmanlage an der deauville aktiviert *sfg*... die sollte doch auch überprüft werden oder? :gruebel:
lg
Sabine
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von binchen13 »

sani_08 hat geschrieben: Nur so am Rande: Günter, ihr habt eine Nebelschlussleuchte an der Deauville? Interessant!
ja ich habe auch eine nebelschlusslicht :ja: :ja:
lg
Sabine
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von weck »

Hallo Sabine

"Man lernt nie aus!" gut, dass ihr es von der lustigen Seite seht.
Als Betroffener vor Ort musste sich Günter wohl sehr zusammen nehmen um nicht auszurasten bei soviel Kompetenz.
An die ÖAMTC_Zentrale würde ich diesen Vorfall allerdings schon melden, der "Fachmann" kann ja direkt gefährlich werden.

Liebe Grüße
Walter
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von ub-40 »

Also ich bin nicht der Pflichtverteidiger des gelben Clubs. Fahr eigentlich meistens mit dem Mopperl dorthin und habe damit nie Probs. Nur einmal hatten sie mir das neue Pickerl vom Auto mit der "alten" Lochung versehen. Das war ein Tamtam.

Zu dem aktuellen Punkt 1.1.6: Das ist bei der Bremsanlage ein sogen. SAMMELPUNKT für die angef. Möglichkeiten (alternativ zu verstehen :wink: ) Hängt wahrscheinlich mit dem vom Günti neu montierten Bremshebel (m. ABE natürlich) zusammen. Warum das aber als offenbar leichter Mangel beanstandet wurde ist mir auch rätselhaft :!:

Ach ja : bei einem leichten Mangel gibts natürlich schon das Pickerl. Aber vllt. kann ja unser Anton aufklärend wirken. Der hat ja das Pickerlwesen stukatiert :wink:

lg karl
...es kommt nicht darauf an, wie alt man wird sondern wie man alt wird !

liebe Grüße
Karl
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

Pickerl haben wir ja bekommen. Aber eben kein markelloses !

Was aber eigentlich das doofe ist, dass er

1. eine feststellbremse bemängelt, welche es garnicht gibt

&

2. die geänderten Brems- & kupplungshebel anführt werden, obwohl eine ABE vorliegt und die getauschten Hebel explizit für die deauville 700 ab bj 2006 genehmigt sind !

Bisher hatte ich mit dem ÖAMTC keine Probleme und war sehr zufrieden.

Ein "Defizit gesteuerter Mitarbeiter" kann diesen Eindruck allerdings etwas ins schwanken bringen.
Liebe Grüße - Günter

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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von Michael&Christina »

Ja ihr lieben stellt euch darauf ein das wir in den naher Zukunft von den gelben und roten Engel abhängig sein werden. Denn der EU ist Österreich ein Dorn im Auge das Werkstätten an Fahrzeugen die Begutachtung durchführt. Denn da sind wir eine Ausnahme und die wird es nicht mehr lange geben. Heißt für den Konsumenten Überprüfung bei staatlichen stellen und bei Mängel Termin in der Werkstätte und dann wieder zur Überprüfung. Wird natürlich doppelt teurer und zeit aufwendiger werden. Dadurch werden sicher wieder einige Werkstätten schließen denn die 57a Überprüfung ist ja ein wichtiger Bestandteil der Werkstätten. Ja Ja Ja die liebe EU keiner hat sie gewählt und wir haben sie doch :P

Lg Michael&Christina
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... nach der Tour ist vor der Tour ... und Rasen ist etwas für Gärtner
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von Kurt »

Ich geh lieber biken, als mich über solche Kleinigkeiten meines Hobbys aufzuregen. :mrgreen:
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mauk
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von mauk »

Da hst du recht Kurt, lieber das schöne Wetter ausnützen. :bike1:
Allzeit gute Fahrt !

Grüße Mauk
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

Gestern beim BMW 525 TDS das pickerl ohne nennenswerte Beanstandung erhalten :D

Tütü ist ja immerhin 17 Jahre alt und hat 352.000 km auf der Uhr.


Heute ist meine ville "dran".

Schau ma mal, ob die feststellbremse funktioniert :lach:
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Re: HILFE!!!!! Gutachten gemäß § 57 a

Beitrag von bockerl67 »

Hurra ! Pickerl ohne Mangel erhalten.


Sogar die feststellbremse funktioniert :mrgreen: :lol:
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