Noch ein Nachtrag zum Thema:
Eine Anmerkung des Anwalts:
"... Erstaunlich ist die Eindeutigkeit des UVS-Erkenntnisses. Es wird nicht etwa wegen mangelndem Verschulden eingestellt, sondern das versetzt Fahren wird - bei günstigen Umständen - sogar als ausdrücklich zulässig erklärt! Meines Wissens die erste so deutliche Rechtssprechung. Da werden sich die Motorradfahrer freuen. Mit einer kleinen Einschränkung: Es ist kein höchstgerichtliches Erkenntnis (VwGH), daher kann jeder andere UVS anders entscheiden. ..."
Hier noch ein Hinweis des Anwalts damit Ihr beim Gruppenfahren nicht übermütig werdet.
"... Das UVS-Erkenntnis weist deutlich darauf hin, dass das versetzt Fahren nur moderat (keinesfalls darf die Fahrbahnmitte auch nur erreicht, schon gar nicht überschritten werden) und bei entsprechenden günstigen Nebenumständen (wenig Verkehr, keine Sichtbeeinträchtigung, übersichtlicher Straßenverlauf) zulässig ist - eben NICHT dann, wenn die Verkehrssicherheit die Einhaltung des strikten Rechtsfahrgebotes gemäß § 7 Abs 2 StVO fordert. ..."
Also nicht vergessen, es gilt nach wie vor die Rechtsfahrordnung.
Ich denke, damit sind für uns die Grenzen abgesteckt ...
in diesem Sinne: Gute Fahrt!
lg
Gerhard
Versetztes Fahren von Einspurigen
- sani_08
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Re: Versetztes Fahren von Einspurigen
Zuletzt geändert von sani_08 am Freitag, 30. März 2012, 08:24, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße aus dem Waldviertel
Gerhard
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Gerhard
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Re: Versetztes Fahren von Einspurigen
Hallo!
Das alles bezieht sich ja nun auf Fahren in Gruppen, nur da kann man versetzt fahren. Wie ist das bei Euch in Österreich, wenn man allein fährt? Muss man sich da immer am rechten Fahrbahnrand entlangtasten? Ich muss sagen, ich weiß nicht, wie das in Deutschland streng genommen geregelt ist - aber auch allein fahre ich nicht oft am rechten Rand, schon als Selbstschutz! Denn das würde jede Menge Leute dazu animieren, trotz Gegenverkehr zu überholen! Mir ist es egal, wenn mich einer überholen will, z.B. weil er die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht einhalten möchte. Aber dann bitte "richtig", also unter Benutzung der Gegenspur und wenn KEIN Gegenverkehr kommt
Außerdem liegen rechts am Rand am ehesten Split- oder Kiesreste, die ich in Kurven einfach nicht mag!
Ich habe auch noch selten Motorräder gesehen, die immer nur rechts fahren, sei es in D, A, CH oder I!
Gruß Klaus
Das alles bezieht sich ja nun auf Fahren in Gruppen, nur da kann man versetzt fahren. Wie ist das bei Euch in Österreich, wenn man allein fährt? Muss man sich da immer am rechten Fahrbahnrand entlangtasten? Ich muss sagen, ich weiß nicht, wie das in Deutschland streng genommen geregelt ist - aber auch allein fahre ich nicht oft am rechten Rand, schon als Selbstschutz! Denn das würde jede Menge Leute dazu animieren, trotz Gegenverkehr zu überholen! Mir ist es egal, wenn mich einer überholen will, z.B. weil er die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht einhalten möchte. Aber dann bitte "richtig", also unter Benutzung der Gegenspur und wenn KEIN Gegenverkehr kommt
Ich habe auch noch selten Motorräder gesehen, die immer nur rechts fahren, sei es in D, A, CH oder I!
Gruß Klaus
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Re: Versetztes Fahren von Einspurigen
Servus Klaus!
Aus einer Entscheidung des OGH-Österreich:
Eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes liege dann nicht vor, wenn ein Kraftfahrzeuglenker wohl einen größeren Abstand zum rechten Fahrbahnrand einhielte, aber dennoch ein genügend großer Abstand zur Fahrbahnmitte vorliege, um den Gegenverkehr ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen.
Ich fahre - aus demselben Grund wie Du - auf übersichtlichen Freilandstraßen ziemlich in der Mitte meines Fahrstreifens. (je schneller desto mehr Abstand zum rechten Fahrbahnrand darf ich ja haben)
Auf Kurvenstrecken und in den Bergen sehr rechts. Allerdings nicht wegen den Dosen, sondern den Kameraden, die regelmäßig mit dem Kopf auf meiner Seite entgegenbrausen (meine Rechtskurve).
Damit bin ich ziemlich StVO-konform unterwegs
Gruß
Kurt
Aus einer Entscheidung des OGH-Österreich:
Eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes liege dann nicht vor, wenn ein Kraftfahrzeuglenker wohl einen größeren Abstand zum rechten Fahrbahnrand einhielte, aber dennoch ein genügend großer Abstand zur Fahrbahnmitte vorliege, um den Gegenverkehr ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen.
Ich fahre - aus demselben Grund wie Du - auf übersichtlichen Freilandstraßen ziemlich in der Mitte meines Fahrstreifens. (je schneller desto mehr Abstand zum rechten Fahrbahnrand darf ich ja haben)
Auf Kurvenstrecken und in den Bergen sehr rechts. Allerdings nicht wegen den Dosen, sondern den Kameraden, die regelmäßig mit dem Kopf auf meiner Seite entgegenbrausen (meine Rechtskurve).
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Re: Versetztes Fahren von Einspurigen
Danke, Kurt! Alles klar! Dann darf ich ja auch im schönen Österreich sicherheitsbewusst fahrenKurt hat geschrieben: Eine Verletzung des Rechtsfahrgebotes liege dann nicht vor, wenn ein Kraftfahrzeuglenker wohl einen größeren Abstand zum rechten Fahrbahnrand einhielte, aber dennoch ein genügend großer Abstand zur Fahrbahnmitte vorliege, um den Gegenverkehr ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit zu ermöglichen.
Gruß
Kurt
Nebenbei: nette Formulierung des zitierten Textes! Macht immer wieder Spaß, solche Texte zu lesen.
Ich wünsche uns allen viele schöne Kilometer, rechts, in der Mitte oder links, auf jeden Fall immer schön auf dem eigenen Fahrstreifen
Gruß Klaus
Gruß Klaus