Rettungsgasse ab 01.01.2012

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bockerl67
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Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von bockerl67 »

ich hab mir jetzt mal gedanken über die bildung der rettungsgasse gemacht. vorallem wie die sache auf der A23 / südosttangente aussehen wird.

lt. asfinag ist eine rettungsgasse zu bilden, wenn der verkehr ins stocken kommt oder ein stau entsteht.

D.h. auf der südosttangente = jeden tag zw. 7 bis 9 uhr und 16 bis 18 uhr (so ungefähr).

nachdem der öamtc auch nicht genaueres wußte (theoretisch könnte man ja gleich die 2. spur von links sperren, da ja immer stockender verkehr in der zeit vorherscht), hab ich eine anfrage an die asfinag gesendet. und hier die stellungnahme:
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Andy-H
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Andy-H »

also eigentlich immer eine rettungsgasse bilden :D

ach ja die rettungsgasse darf von motorradfahrern NICHT benutzt werden
dh wenns eine rettungsgasse gebildet wird kannst auch mit dem motorrad nicht mehr zwischen den autos durchfahren da diese ja dann sehr eng zusammenstehen (bzw sehr knapp an der leitschiene) sprich man(n) steht dann genauso im stau :(

bin mal gespannt wie sich das entwickelt

LG
Andy-H
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von bockerl67 »

ja genau - so seh ich das auch. pannenstreifen (langsam) vorbeifahren wie bisher geht dann nicht mehr.
und in der rettungsgasse fahren - mal sehen was dann die autofahrer mit uns bikern machen.
Liebe Grüße - Günter

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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Ewald »

die haben sicher was ausgeheckt die Spitzbuben :D
Fahr nicht schneller als du sehen kannst.

Gruß Ewald
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Boernie »

Jetzt muß ich mal ne Frage fragen.
Darf man in Österreich auf dem Pannenstreifen bei Stau vorbeifahren?????????
Bei uns in Deutschland wird sowas teuer.
Auch das Kolonenspringen wird teuer bestraft.
Gruß Börnie.
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von bockerl67 »

erlaubt ist es nicht, wenn man mit dem bike langsam am pannenstreifen fährt.
so weit ich das weiß, wird es aber geduldet. wenn man niemanden behindert.
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von vienna-ernie »

na ein schöner schmarrn! das heißt aber, daß dann auf der tangente der pannenstreifen in die mitte verlegt wird! na bravo! ich denke aber, daß die autofahrer doch in ihrer planlosigkeit einen platz für uns lassen werden, wo wir durchzwicken können.
übrigens: die mantrahafte vorbetung des standardtextes des asfinag werwundert mich nicht.......
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von vienna-ernie »

....aber wir könnten uns doch bei unseren deutschen nachbarn schlau machen, wie die das handeln?!
:D
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Ewald »

Hier ein bisschen was zum stöbern
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#" target="_blank
Fahr nicht schneller als du sehen kannst.

Gruß Ewald
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Michael&Christina »

Soviel ich weiß war das befahren des Pannenstreifens immer verboten auch für Biker. Was erlaubt und geduldet war ist das vorbeifahren an STEHENDEN Kolonen im Schrittempo.( laut Auskunft Training Polizei in Schwechat) Bin auch gespannt wie es sich jetzt mit der Rettungsgasse verhält.

Lg Michael&Christina
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von ub-40 »

Danke bockerl für deine Anfragen und die ASFINAG Antwort.

Ich hoffe die 4radler halten sich daran, damit wir 1spurigen nun auch im Stau od. stockendem Verkehr zügig vorankommen :wink:

Ein Hoch dem "BIKER-STRASSERL" :D :D

lg

karl
...es kommt nicht darauf an, wie alt man wird sondern wie man alt wird !

liebe Grüße
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von ub-40 »

Habe mir jetzt mal die Strafbestimmungen angesehen.

Zu bestrafen ist nur jener (Kraft)fahrzeuglenker, welcher

1. keine Rettungsgasse bildet od.
2. eine Rettungsgasse befährt und :!: :!:

nur wenn damit auch eine tatsächliche Behinderung eines Einsatzfahrzeuges od. Fahrzeug des Pannendienstes verbunden ist :!: :!: :!:

Dh. im Umkehrschluss, dass ich ohne Behinderung solcher "bevorzugten Verkehrsteilnehmer" jederzeit eine Rettungsgasse (ohne Strafe) befahren darf.

Bis mal eine entsprechende gegenteilige Judikatur vorliegt, halte ich mich daran.

lg Karl
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liebe Grüße
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von bockerl67 »

@ub-40: genau so werd ich es auch halten :-)

P.S.: Vielleicht kannst uns ein paar "blaue Gurkengläser" besorgen. Dann sind wir im einsatz :-) !!! "Im Namen des Herren" oder der Ville :-)

P.S.2.: Alle sagen, dass ich so langsam bin !!! Dabei bin ich immer der Erste in der Kolonne :lach: :lach: :lach:
Liebe Grüße - Günter

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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von ub-40 »

@bockerl:

du brauchst kein blaues Gurkenglaserl :!: Es gibt de facto k e i n e Strafbestimmung, solange kein "geschütztes" Fahrzeug behindert wird :!: :!: Die ASFINAG ist hier aber nicht "geschützt" :!:

Gilt/galt sinngemäß auch für einspurige Fahrzeuge beim Befahren des Pannenstreifens :!: Auch hier kann dir nur dann eine Strafe ausgesprochen werden, wenn du die "geschützten" nicht behinderst :!: (inkl. ASFINAG)

Solange die keine Gesetzesänderung machen, ist das für uns einspurige (Rettungsgasse - auch mehrspurige) eine Supersache :wink:

lg Karl
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liebe Grüße
Karl
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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Beitrag von Gerhard »

ub-40 hat geschrieben:
Solange die keine Gesetzesänderung machen, ist das für uns einspurige (Rettungsgasse - auch mehrspurige) eine Supersache :wink:

lg Karl
Hallo Karl!
So sicher wäre ich mir da nicht. Meinen Information nach (BH-Strafreferat) ist das Befahren der Rettungsgasse eigentlich immer strafbar. Nur ist die Strafdrohung höher wenn man noch zusätzlich ein Einsatzfahrzeug behindert.

"Das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse kann, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, bestraft werden. Die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen beträgt zwischen 72 und 2.180 Euro. Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, ohne dass dadurch eine Behinderung eintritt, beträgt die Strafdrohung bis zu 726 Euro".

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 65000.html" target="_blank


Auch das Befahren von Pannenstreifen ist nur im Falle einer Panne erlaubt.

"Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens kann teuer werden. Auch wer sein Auto auf dem Pannenstreifen stehen lässt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe zusätzlich zu den Abschleppkosten rechnen.

Außerdem gibt es eine Eintragung im Vormerksystem, im Wiederholungsfall einen Auftrag zur Nachschulung und - bei mehrmaligen Verstößen - verliert man die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate."


http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1095889%2C%2C" target="_blank


Gruß Gerhard

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2002-2003 NT 650V rot-42000 km
2004-2005 NT 650V blau-35000 km
2006-2007 NT 700VA grau-47000 km
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