Listige RADAR
Verfasst: Freitag, 26. April 2013, 07:33
Aufgrund eines Liebesbriefes von unseren uniformierten Angestellten, möchte ich auf folgendes aufmerksam machen:
Zumindest gilt dies für die fixen Fotostationen auf der SÜD - AB und Tangente:
Wenn mittels Überkopffahrtwegweiser die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird, stellen sich die Fotoapparate auch um !!
..des find i ned lustig !!
Problem ist dabei, man bekommt keinen Nachweis, ob die Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich reduziert war - zu dem Zeitpunkt.
Erst wenn man die
- Einspruchszeit für die Anonymverfügung verstreichen läßt
- die Lenkererhebung abgeben hat
- die Tat bestreitet
- DANN bekommt man das Foto
UND DANN MUSS MAN in einer Gerichtsverhandlung die Daten von der ASFINAG anfordern - bezüglich der Höchstgeschwindigkeit !!
...man ist den raubrittern einfach ausgeliefert.
Zumindest gilt dies für die fixen Fotostationen auf der SÜD - AB und Tangente:
Wenn mittels Überkopffahrtwegweiser die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird, stellen sich die Fotoapparate auch um !!
..des find i ned lustig !!
Problem ist dabei, man bekommt keinen Nachweis, ob die Höchstgeschwindigkeit auch tatsächlich reduziert war - zu dem Zeitpunkt.
Erst wenn man die
- Einspruchszeit für die Anonymverfügung verstreichen läßt
- die Lenkererhebung abgeben hat
- die Tat bestreitet
- DANN bekommt man das Foto
UND DANN MUSS MAN in einer Gerichtsverhandlung die Daten von der ASFINAG anfordern - bezüglich der Höchstgeschwindigkeit !!
...man ist den raubrittern einfach ausgeliefert.