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Na dann Prost

Verfasst: Montag, 16. Januar 2012, 15:43
von Ewald
schöne Zeiten brechen an


Subject: WG: Strafzettel werden in Österreich 2012 teurer!


Der gemeine Bürger stellt sich unter einer Verwaltungsreform ein Abbau an unnötigen komplizierten Amtswegen vor. In Österreich ist die Verwaltungsreform ein wenig anders gestrickt, denn hier werden die Strafzettel der Anonym-verfügungen auf die gleiche Höhe der Strafverfahren erhöht. Das bedeutet, dass die Strafzettel in Österreich ab 1.1.2012 so richtig teuer werden können.
Man darf davon ausgehen, dass ab 1.1.2012 auch noch richtig streng kontrolliert wird. So wird es im Ortsgebiet oder auf der Freilandstraße bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h statt 29,00 Euro nun einen Strafzettel in der Höhe von 50,00 Euro geben!
Bei einer Übertretung von mehr als 20 km/h gibt es bereits satte 70 Euro Strafe. Und auf der Freilandstraße bei mehr als 25 km/h Differenz 90 Euro Strafe!
Die berühmten 30er Zone werden daher in naher Zukunft ein noch teureres Pflaster!
Hier eine kleine Aufstellung über die kommenden Strafen:
Gefährliche Delikte Alt Neu
Überholen auf bzw. vor Schutzwegen 58 Euro 80 Euro
Vorrangverletzungen an Ampelkreuzungen 36 Euro 50 Euro

Geschwindigkeitsübertretungen Alt Neu
Ortsgebiet mehr als 10 km/h 29 Euro 50 Euro
Ortsgebiet mehr als 20 km/h 35 Euro 70 Euro
Freiland mehr als 10 km/h 29 Euro 50 Euro
Freiland mehr als 20 km/h 50 Euro 70 Euro
Freiland mehr als 25 km/h 70 Euro 90 Euro


Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit droht eine Verwaltungsstrafe plus erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen. Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, evtl. Auftrag zur Nachschulung. Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung

Auf Autobahnen (über 130 km/h):
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h über Limit € 20.- Organmandat an Ort und Stelle; € 30.- bei Anonymverfügung
11 bis 20 km/h über Limit € 35.- Organmandat; € 45.- bei Anonymverfügung
21 bis 30 km/h über Limit € 50.- Organmandat; € 60.- bei Anonymverfügung


Bei Alkohol am Steuer:

Rechtsfolgen beim ersten Alkoholdelikt ohne Unfall nach Promillehöhe (wenn man alkoholisiert in einen Unfall verwickelt ist und / oder wenn man innerhalb von fünf Jahren bereits wegen Alkohols am Steuer bestraft wurde, werden viel strengere Rechtsfolgen wirksam, was im Einzelfall entschieden wird.):

01, bis 0,49 Promille: gilt für Probeführerschein, LKW über 7,5 t, Bus, Moped unter 20 Jahre und Fahrausbildung: Konsequenz: Vormerkdelikt. Nur bei Probeführerscheinbesitzern: Nachschulung (Euro 495.-) und Verlängerung der Probezeit um ein Jahr – aber keine Geldstrafe. Bei anderen Geldstrafe von Euro 136.- bis 2.180.-, bei Buslenkern Mindeststrafe Euro 363.-.

0,5 bis 0,79 Promille: Vormerkdelikt, Geldstrafe zwischen Euro 300.- bis 3.700.- (davor 218.- bis 3.633.-). Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren: Nachschulung, beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren mindestens drei Monate Führerscheinentzug

0,8 bis 1,19 Promille: Ein Monat Führerscheinentzug, Geldstrafe zwischen Euro 800.- bis 3.700.- plus Schulung genannt Verkehrscoaching (davor 581.- bis 3.633.-).

1,2 bis 1,59 Promille: Vier Monate Führerscheinentzug (davor 3 Monate), Geldstrafe zwischen Euro 1.200.- bis 4.400.- (davor 872.- bis 4.360.-) und verkehrspsychologische Nachschulung (Euro 495.-).

Ab 1,6 Promille: Sechs Monate Führerscheinentzug (davor 4 Monate), Geldstrafe zwischen Euro 1.600.- bis 5.900.- (davor 1.162.- bis 5.813.-), verkehrspsychologische Nachschulung (Euro 495.-), Amtsärztliche Untersuchung, verkehrspsychologischer Test (Euro 363.-)

Achtung: Bei Verweigerung des Alkomattests im Zuge der Alkoholkontrolle gilt die Höchststrafe (Rechtsfolgen wie bei ab 1,6 Promille).
Es sei nochmals erwähnt: Bei einem Unfall werden strengere Rechtsfolgen wirksam als bei bloßem Fahren in alkoholisiertem Zustand. Bei einem Unfall mit Personenschaden handelt es sich nicht mehr um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze (Führerscheingesetz – FSG und Straßenverkehrsordnung - StVO), sondern des Strafgesetzbuches (StGB) und daher kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem möglicherweise eine Haftstrafe verhängt wird. Eine Doppelbestrafung ist allerdings nicht zulässig.

Achtung: Die Haftpflichtversicherung muss dem Geschädigten zwar den Schaden ersetzen, kann aber beim alkoholbeeinträchtigten Lenker bis zum Betrag von Euro 11.000.-Regress (Rückforderung) nehmen (AKHB Art 9 Z 2.2 iVm Art 11 Z1). Rechtsschutz- und Kaskoversicherung sind zur Gänze leistungsfrei.


Tipp: Niemals die Alkoholkontrolle verweigern – es kann nur besser werden

Re: Na dann Prost

Verfasst: Montag, 16. Januar 2012, 17:45
von Mecky
Mahlzeit !
Das sind ja saftige Preise.
Ich glaub ich fahr nur noch mit meiner FT nach Österreich, da ist das Risiko geringer.
Gruß
Mecky

Re: Na dann Prost

Verfasst: Montag, 16. Januar 2012, 22:21
von sani_08
jetzt wissen wir, was sich hinter der unscheinbaren Formulierung "einnahmenseitige Budgetsanierung" verbirgt!

10km/h Übertretung als strafwürdiges Delikt - da können wir ja gleich zu Fuß gehen!
:twisted:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 07:31
von ub-40
Na das wird ja ne sehr teure Saison :wink:

Entweder brav bleiben od. nicht erwischen lassen :wink:

lg Karl

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 08:04
von Ewald
Leben wie Robinhut oder so ähnlich. Die Freiheit Leben und nicht erwischen lassen :top:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 08:13
von adicom
Die ersten 60 Euronen hab ich schon abgelegt :( :twisted: :nixweiss: :stupid:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 08:23
von Ewald
Na servas fängt schon gut. an das Jahr noch so jungfräulich und schon gehts los

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 08:33
von Franz
...... also ich fang mal zum sparen an, damit ich mir die nächste saison überhaupt leisten kann! :roll:

lg
franz

PS: tja, wenn das mit dem "nicht erwischen lassen" immer so einfach wäre! :grosseaugen: :lach:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 10:55
von ub-40
adicom hat geschrieben:Die ersten 60 Euronen hab ich schon abgelegt :( :twisted: :nixweiss: :stupid:
weil du auch immer so zügig fährst :lach:

nimm dich in Acht
Bild

lg karl

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 11:52
von mauk
Na dann müssen wir wohl immer ganz schön Artig fahren :biggrin:

Und in der nichtfahrphase(Winter) sparen ! :lol:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 12:05
von sani_08
Meinst Du, dass das reichen wird? :gruebel:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 14:11
von Ewald
Wenn sie uns so verfolgen haben wir noch eine Schanze :lol:

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 17:17
von sani_08
Ewald hat geschrieben:Wenn sie uns so verfolgen haben wir noch eine Schanze :lol:
Hallo, Ewald!

Da ist es mir lieber, DIE kommen auf eine Schanze!! :lol: :lol: :lol:
(Dann werden sie uns hoffentlich nimmer verfolgen ...)

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 18:31
von BoDeau
ub-40 hat geschrieben:
adicom hat geschrieben:Die ersten 60 Euronen hab ich schon abgelegt :( :twisted: :nixweiss: :stupid:
weil du auch immer so zügig fährst :lach:

nimm dich in Acht
Bild

lg karl
Bezahlen ist immer noch angenehm, wenn man sich vorstellt, die Rennleitung geht SO (siehe oben) auf Verkehrssünderjagd! :shock: :lach:
Es ist doch immer wieder eine Frage der Sichtweise... :versteck:

Gruß Klaus

Re: Na dann Prost

Verfasst: Dienstag, 17. Januar 2012, 18:50
von Franz
nunja...... abgesehen von den doch schlimmen NEUEN strafen......... :(

wenn man es ehrlich sieht, dann sind wir ja meistens (also fast immer :lach: ) zu schnell unterwegs! :roll:

naja und wenn man(n) dann und wann mal eine strafe bekommt..... OK.... ist immer schlimm! aber irgendwie gebührt uns ja doch hin und wieder ein: TUTU :schlaumeier:

:lach:
lg
franz