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Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 18:44
von bockerl67
ich hab mir jetzt mal gedanken über die bildung der rettungsgasse gemacht. vorallem wie die sache auf der A23 / südosttangente aussehen wird.
lt. asfinag ist eine rettungsgasse zu bilden, wenn der verkehr ins stocken kommt oder ein stau entsteht.
D.h. auf der südosttangente = jeden tag zw. 7 bis 9 uhr und 16 bis 18 uhr (so ungefähr).
nachdem der öamtc auch nicht genaueres wußte (theoretisch könnte man ja gleich die 2. spur von links sperren, da ja immer stockender verkehr in der zeit vorherscht), hab ich eine anfrage an die asfinag gesendet. und hier die stellungnahme:
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 20:46
von Andy-H
also eigentlich immer eine rettungsgasse bilden
ach ja die rettungsgasse darf von motorradfahrern
NICHT benutzt werden
dh wenns eine rettungsgasse gebildet wird kannst auch mit dem motorrad nicht mehr zwischen den autos durchfahren da diese ja dann sehr eng zusammenstehen (bzw sehr knapp an der leitschiene) sprich man(n) steht dann genauso im stau
bin mal gespannt wie sich das entwickelt
LG
Andy-H
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 20:48
von bockerl67
ja genau - so seh ich das auch. pannenstreifen (langsam) vorbeifahren wie bisher geht dann nicht mehr.
und in der rettungsgasse fahren - mal sehen was dann die autofahrer mit uns bikern machen.
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 21:22
von Ewald
die haben sicher was ausgeheckt die Spitzbuben

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 21:26
von Boernie
Jetzt muß ich mal ne Frage fragen.
Darf man in Österreich auf dem Pannenstreifen bei Stau vorbeifahren?????????
Bei uns in Deutschland wird sowas teuer.
Auch das Kolonenspringen wird teuer bestraft.
Gruß Börnie.
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 21:36
von bockerl67
erlaubt ist es nicht, wenn man mit dem bike langsam am pannenstreifen fährt.
so weit ich das weiß, wird es aber geduldet. wenn man niemanden behindert.
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 22:07
von vienna-ernie
na ein schöner schmarrn! das heißt aber, daß dann auf der tangente der pannenstreifen in die mitte verlegt wird! na bravo! ich denke aber, daß die autofahrer doch in ihrer planlosigkeit einen platz für uns lassen werden, wo wir durchzwicken können.
übrigens: die mantrahafte vorbetung des standardtextes des asfinag werwundert mich nicht.......
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 22:15
von vienna-ernie
....aber wir könnten uns doch bei unseren deutschen nachbarn schlau machen, wie die das handeln?!

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Mittwoch, 21. Dezember 2011, 22:59
von Ewald
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 08:41
von Michael&Christina
Soviel ich weiß war das befahren des Pannenstreifens immer verboten auch für Biker. Was erlaubt und geduldet war ist das vorbeifahren an STEHENDEN Kolonen im Schrittempo.( laut Auskunft Training Polizei in Schwechat) Bin auch gespannt wie es sich jetzt mit der Rettungsgasse verhält.
Lg Michael&Christina
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 10:10
von ub-40
Danke bockerl für deine Anfragen und die ASFINAG Antwort.
Ich hoffe die 4radler halten sich daran, damit wir 1spurigen nun auch im Stau od. stockendem Verkehr zügig vorankommen
Ein Hoch dem "BIKER-STRASSERL"
lg
karl
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 10:56
von ub-40
Habe mir jetzt mal die Strafbestimmungen angesehen.
Zu
bestrafen ist nur jener (Kraft)fahrzeuglenker, welcher
1. keine Rettungsgasse bildet od.
2. eine Rettungsgasse befährt
und
nur wenn damit auch eine
tatsächliche Behinderung eines Einsatzfahrzeuges od. Fahrzeug des Pannendienstes verbunden ist
Dh. im Umkehrschluss, dass ich ohne Behinderung solcher "bevorzugten Verkehrsteilnehmer" jederzeit eine Rettungsgasse (ohne Strafe) befahren darf.
Bis mal eine entsprechende gegenteilige Judikatur vorliegt, halte ich mich daran.
lg Karl
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 11:25
von bockerl67
@ub-40: genau so werd ich es auch halten
P.S.: Vielleicht kannst uns ein paar "blaue Gurkengläser" besorgen. Dann sind wir im einsatz

!!! "Im Namen des Herren" oder der Ville
P.S.2.: Alle sagen, dass ich so langsam bin !!! Dabei bin ich immer der Erste in der Kolonne

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 12:22
von ub-40
@bockerl:
du brauchst kein blaues Gurkenglaserl

Es gibt de facto k e i n e Strafbestimmung, solange kein "geschütztes" Fahrzeug behindert wird

Die ASFINAG ist hier aber nicht "geschützt"
Gilt/galt sinngemäß auch für einspurige Fahrzeuge beim Befahren des Pannenstreifens

Auch hier kann dir nur dann eine Strafe ausgesprochen werden, wenn du die "geschützten" nicht behinderst

(inkl. ASFINAG)
Solange die keine Gesetzesänderung machen, ist das für uns einspurige (Rettungsgasse - auch mehrspurige) eine Supersache
lg Karl
Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012
Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 17:27
von Gerhard
ub-40 hat geschrieben:
Solange die keine Gesetzesänderung machen, ist das für uns einspurige (Rettungsgasse - auch mehrspurige) eine Supersache
lg Karl
Hallo Karl!
So sicher wäre ich mir da nicht. Meinen Information nach (BH-Strafreferat) ist das Befahren der Rettungsgasse eigentlich immer strafbar. Nur ist die Strafdrohung höher wenn man noch zusätzlich ein Einsatzfahrzeug behindert.
"Das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse kann, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen bzw. Fahrzeugen des Straßendienstes führt, bestraft werden. Die Strafdrohung für diese Verwaltungsübertretungen beträgt zwischen 72 und 2.180 Euro. Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, ohne dass dadurch eine Behinderung eintritt, beträgt die Strafdrohung bis zu 726 Euro".
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 65000.html" target="_blank
Auch das Befahren von Pannenstreifen ist nur im Falle einer Panne erlaubt.
"Ein widerrechtliches Befahren des Pannenstreifens kann teuer werden. Auch wer sein Auto auf dem Pannenstreifen stehen lässt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe zusätzlich zu den Abschleppkosten rechnen.
Außerdem gibt es eine Eintragung im Vormerksystem, im Wiederholungsfall einen Auftrag zur Nachschulung und - bei mehrmaligen Verstößen - verliert man die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate."
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1095889%2C%2C" target="_blank
Gruß Gerhard