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Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Dienstag, 2. Juni 2009, 12:35
von sani_08
ich hab am wochenende zeit gehabt (no na bei dem Regen!)
und mir eine Spiegelverlängerung gebaut.

Beachtlich, was 7cm bringen können:
Es gibt auch ein Leben hinter Schulter und Ellbogen!
Ich bin total zufrieden damit.

Meine Frage:
Muss sowas typisiert werden?
Fertig gibts sowas ja auch bei Louis (Dort hab ich nix von einer erforderlichen Typisierung gelesen).
Ich möchte halt keine böse Überraschung erleben.

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Dienstag, 2. Juni 2009, 12:41
von Grazer
also, eine spiegelverlängerung muß nach unseren rennleitern nicht typisiert werden, da sie keine wesentliche veränderung im fahrverhalten wie z.b. stahlflexbremsleitungen, darstellt, du mußt ja auch ein topcase oder die großen kofferdeckel nicht typisieren...

wobei bei stahlflexleitungen, solange es verpresste und nicht verschraubte leitungen sind, da auch niemand sich drum kümmern wird...

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Dienstag, 2. Juni 2009, 17:07
von asuhwo
Hallo,

das mit dem typisieren ist hier so eine Sache. Wenn Du mit der Spiegelverlängerung das Fahrzeug breiter machst als die eingetragene Baubreite, so müsstest Du sie eigentlich eintragen lassen. Ich hatte das gleiche Problem mit meinem Roller (auch Spiegelverlängerung von Louis). Allerdings wurde mir gesagt: da dies der Sicherheit dient, und je nach Stellung ja nicht unbedingt eine Fahrzeugverbreiterung stattfindet, würde man dies nicht so eng sehen.
Fakt war, ich habe Sie nicht eingetragen und auch bei einer Kontrolle (meiner Einzigsten) wurde dies von der Polizei nicht beanstandet.Wie es allerdings in Falle eines Unfalles ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Aber im Notfall bei den gelben Engeln mal reinschneien und die fragen. Denn wie heist es so schön: Fragen kostet nix.

Gruß
Harald

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Dienstag, 2. Juni 2009, 19:00
von peter+petra
Hab schon seit urzeiten welche montiert. Gab bislang keine Probleme. Zur Zeit bastle ich mir schon wieder neue. Schön aus Aluminium.

l.gr.Peter

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Dienstag, 2. Juni 2009, 21:29
von MoeVi
Hallo Sani!

Klingt ja interessant!
Wie hast Du dir denn gemacht?
Brauche sowas für den Kroatientrip, denn mit Sozia sehe ich wirklich nicht mehr viel.

LG

MoeVi

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Mittwoch, 3. Juni 2009, 09:15
von Grazer
asuhwo hat geschrieben:Wenn Du mit der Spiegelverlängerung das Fahrzeug breiter machst als die eingetragene Baubreite, so müsstest Du sie eigentlich eintragen lassen.
stimmt nur zum teil, denn bei der ville wie auch bei helix und wing sind die spiegel klappbar, d.h. die fahrzeugbreite wird entsprechend dem typenschein dann mit lenkerbreite, der in der regel dann das breiteste teil darstellt, angegeben... rein prinzipiell reicht ein blick in den typenschein! bei den eu-zugelassenen fahrzeugen weiß ich allerdings nicht, wie das da gehandhabt wird, weil es da ja keinen typenschein mehr gibt (was ich so mitbekommen hab'...), aber ich denke, daß es da auch nicht anders sein wird, die breite bezieht sich auf das breiteste, unbewegliche und unveränderliche teil am bike, damit würden spiegel immer raus fallen, da die ja aus sicherheitsgründen klappbar sein müssen...

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Mittwoch, 3. Juni 2009, 11:43
von sani_08
Ergebnis 1
Anfrage bei ÖAMTC Rechtsauskunft, die mir nicht wirklich eine klare Antwort geben können,
aber die zuständige Abteilung bei der Landesregierung.

nächste Info folgt ....

@ MoeVi:
Du hast recht: Ich brauch sie für Kroatien!

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Mittwoch, 3. Juni 2009, 12:10
von MoeVi
@sani

HeHe. So ein Zufall ...

7 cm pro Seite oder gesamt?

LG

MoeVi

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Mittwoch, 3. Juni 2009, 12:11
von sani_08
natürlich pro Seite!!
selber hehe!! :lol: :lol:

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Mittwoch, 3. Juni 2009, 20:59
von peter+petra
Hatte meine Verlängerungen (alt) von Lochmitte zu Lochmitte 10 cm gehabt.

War eindeutig zu viel. Hab Dies nun auf 6.5 cm geändert.

@Martin

Du kaufst Dir Aluminiumprofil 15x25 bohrst einmal ein 8mm Loch, auf der anderen Seite bohrst Du ein 6,8mm Loch und schneidest ein 8mm gewinde . Etwas schwarze Farbe , Die Kanten etwas brechen und montieren.

Aluminium profiele bekommst Du bei

http://www.metalsupermarkets.at/index.php?th=840&sb=0" target="_blank

l.gr.Peter

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Donnerstag, 4. Juni 2009, 08:44
von sani_08
Meine Verlängerung ist ebenfalls aus Aluminium.
Ursprünglich wollte ich sie aus einem Rundstab herstellen,
weil der aber grad nicht zu bekommen war, habe ich aus dem Baumarkt ein
Rechteckprofil 5 x 25mm verwendet.
Jeweils 2 Alu-Stückerl habe ich etwas gekröpft (7 cm Lochabstand) und um die Rückspiegel-Halterung gescraubt.
Motorrad-seitig beide Alu-Stücke gemeinsam in der Spiegelhalterung befestigt.
Hält bombenfest und ohne (extra) Vibrationen!

@ Peter:
Hast du das Alu vorher extra grundiert, oder die "normale" Farbe direkt aufgetragen?

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Donnerstag, 4. Juni 2009, 12:40
von sani_08
sani_08 hat geschrieben:Ergebnis 1
Anfrage bei ÖAMTC Rechtsauskunft, die mir nicht wirklich eine klare Antwort geben können,
aber mich an die zuständige Abteilung bei der Landesregierung weiterleiten.

nächste Info folgt ....
Ergebnis 2
Auskunft von NÖ Landesregierung (Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten):
keine generelle Regelung, da nicht gesetzmäßig festgelegt.
persönliche Beurteilung durch Techniker an der Prüfstelle des Landes erforderlich.
von "gar nichts muss gemacht werden" bis hin zu "Prüfgutachten erstellen lassen" ist alles drin.
ich werde daher mal dort vorbeischauen ...

nächste Info folgt ....

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Donnerstag, 4. Juni 2009, 13:21
von MoeVi
Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat .....
Solche Dinge von der persönlichen Stimmung eines Gutachters abhängig zu machen ist äußerst riskant, denn wenn der sagt, dass da nichts gemacht werden muss, heißt das nicht, dass es bei einem Unfall nicht doch Schwierigkeiten geben wird.

Aber trotzdem werde ich mir sowas auch montieren, denn meine Sicherheit ist mir das allemal wert, egal was so ein Sachverständiger sagt ;-)



LG

MoeVi

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Donnerstag, 4. Juni 2009, 13:42
von sani_08
die telefonische Auskunft war, dass derartige Umbauten geprüft werden müssen
(z.B. auf Stabilität, Gefahrenpotential, Verletzungsrisiko etc).

Die technische Bewertung als "unbedenklich" ist nur durch eine Gesetzesformulierung nicht möglich. Wenn alles OK ist, gibts eine Bescheinigung, die mitzuführen ist (oder so ähnlich).

Re: Spiegelverlängerung - Typisierungspflicht?

Verfasst: Donnerstag, 4. Juni 2009, 17:38
von peter+petra
sani_08 hat geschrieben:Meine Verlängerung ist ebenfalls aus Aluminium.
Ursprünglich wollte ich sie aus einem Rundstab herstellen,
weil der aber grad nicht zu bekommen war, habe ich aus dem Baumarkt ein
Rechteckprofil 5 x 25mm verwendet.
Jeweils 2 Alu-Stückerl habe ich etwas gekröpft (7 cm Lochabstand) und um die Rückspiegel-Halterung gescraubt.
Motorrad-seitig beide Alu-Stücke gemeinsam in der Spiegelhalterung befestigt.
Hält bombenfest und ohne (extra) Vibrationen!

@ Peter:
Hast du das Alu vorher extra grundiert, oder die "normale" Farbe direkt aufgetragen?
Ja , ich Grundiert. Weiß aber nich wie der Grund heißt, den hat mir mein Jun.Chef gegeben.

gr.an die obere Hälfte von Österr.
Peter