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Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 18:00
von ub-40
Hallo Gerhard,

habe in den parlamentarischen Unterlagen gestöbert. (...der Nationalrat hat beschlossen...)
Im 46er StVO steht das zwar drinnen, was man in Bezug auf die Rettungsgasse nicht darf bzw. tun soll. Das stimmt schon.

Nur wirst du ja nicht nach dem 46er bestraft sondern nach den Bestimmungen des 99er :!:
Dort steht detailliert die Sache mit dem Pannenstreifen f. Einspurige aber auch alle Strafbestimmungen für die Rettungsgasse :!: (es ist immer eine Behinderung erforderlich)

Ich habe dies heute mit meinem persönl. Juristen bequatscht und sieht er dies genauso.
Für mich ist z.Z. einzig der Gesetzestext maßgeblich ;D Kein help.gv.at , keine ASFINAG Empfehlung und auch keine ÖAMTC Aussendung. Einzig und allein der 99er ist FÜR MICH interessant :!: Der Gesetzestext nach dem 46 ohne entsprechende Bestimmung im 99 ist z a h n l o s :!:

Ist meine ganz persönl. Meinung - Nicht zur Nachahmung empfohlen :!: :!: :!: Jeder soll selbst entscheiden..

•Einführung des Systems der Rettungsgasse
Das System der Rettungsgasse wird in Österreich eingeführt. Wann immer sich auf einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn oder Autostraße mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau aufzubauen beginnt, sind künftig die Autofahrer verpflichtet, vorausschauend eine Gasse freizuhalten. Diese Gasse soll für Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort schaffen.
•Strafbestimmungen
Es wurden Strafbestimmungen zur neu eingeführten Rettungsgasse geschaffen. Dazu wurde die Strafbestimmung des verbotenen Befahrens eines Pannenstreifens (§ 99 Abs. 2c StVO) um zwei weitere Ziffern ergänzt. Die Strafdrohung für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse liegt, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen führt, zwischen 72 und 2.180 Euro.
•Inkrafttreten
Inkrafttreten mit 1. Jänner 2012

Hier nachzulesen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10362.html

lg Karl

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 18:37
von Gerhard
Hallo Karl!
Ich habe mir nun auch den 99er angeschaut. Du hast natürlich recht. :oops:

Ich werde dem Strafreferenten demnächst eine Nachschulung erteilen. :) :)


Gruß Gerhard

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Donnerstag, 22. Dezember 2011, 19:01
von vienna-ernie
naja, aber jetzt mal eine naive überlegung: wenn die autos wirklich brav zur seite fahren, ist ja wieder platz auf dem fahrstreifen.....und somit könnte man ja an der stehende kolonne erlaubterweise vorbeifahren.......
:lol:

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 07:01
von ub-40
@vienna-ernie:
korrekt, nur darfst du die "Begünstigten" nicht behindern :!: Mit dem Mopperl sehe ich keine wirklichen Probleme, dass ich rechtzeitig bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges, Straßen/Pannendienstes wieder das "Gasserl" frei mache. Mit dem Auto wirds nicht so leicht gehen, dass ich mich wieder einordnen kann :wink:

Mal sehen, wie es ab Jänner auf Österreichs Autobahnen, Auto und Schnellstraßen zugehen wird. Ich denke mal, dass ab und an ein Chaos ausbrechen wird :!: Wird wahrscheinl. so werden wie mit dem richtigen Verhalten im Kreisverkehr. Das behirnen bis heute viele Autofahrer nicht :wink: (Blinke ich beim Ein od. Ausfahren - habe ich beim Einfahren od. Ausfahren Vorrang :?: ) So wird es sich auch mit der Rettungsgasse verhalten. Keiner wird wissen ab wann und wo eine Rettungsgasse zu bilden ist bzw. vom wem sie befahren werden darf :!:

lg Karl

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 08:43
von Mecky
Ich denke das wird bei Euch genauso wie bei uns zugehen.
Der größte Teil der Autofahrer hält sich daran aber es wird immer ein paar Penner geben die entweder aus Dusseligkeit oder absichtlich die Gasse zumachen damit ja keiner schneller ist.
Das ist genauso wie beim sogenannten "Reissverschlußverfahren". Das erlebe ich zur Zeit immer wieder am Pfändertunnel. Wenn mann auf der linken Seite bis zur Einfädelspur vorfährt gibt es immer wieder ein paar Zeitgenossen die dann Stosstange auf Stosstange am Vordermann kleben um ja niemanden reinzulassen.
Warten wir´s mal ab.
Gruß
Mecky

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 08:48
von Ewald
Ja was glaubsten dem du man könnte ja ein zwei Autos hinter einem ins Loch kommen. :D

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 11:04
von bockerl67
Reißverschlusssystem - da ist an vielen vorbeigekommen. da herrscht krieg !!

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 11:48
von Kurt
So schlimm wirds nicht werden.
Da die Rettungsgasse von unseren nördlichen Nachbarn schon einige Zeit bekannt ist, erlebe ich es immer wieder in Ö, dass auch hier eine Spur freigehalten wird. Wenn man damit anfängt ganz links/rechts zu fahren beim Anhalten, dann verstehen das eigentlich fast alle jetzt schon. Vielleicht ist das aber auch eine Erscheinung in Westösterreich, da Deutschland so nah ist.

Und als Biker juckt mich das gar nicht .... WANN war ich mit'n Bike das letzte Mal auf der AUTObahn :roll: :?:

Abgesehn davon ist das Vorbeifahren an einer stehenden Kolonne nur in bestimmten Fällen erlaubt (vor Kreuzungen, Straßenengen,
schienengleichen Eisenbahnübergängen). Ich denke und so steht es auch in mehreren juristischen Abhandlungen, das dies auf der Autobahn oder Schnellstraße nicht erlaubt ist.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er gewillt ist Strafe zu zahlen bzw einem Rettungsauto im Weg zu stehn.

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 15:22
von Gerhard
ub-40 hat geschrieben:Hallo Gerhard,

habe in den parlamentarischen Unterlagen gestöbert. (...der Nationalrat hat beschlossen...)
Im 46er StVO steht das zwar drinnen, was man in Bezug auf die Rettungsgasse nicht darf bzw. tun soll. Das stimmt schon.

Nur wirst du ja nicht nach dem 46er bestraft sondern nach den Bestimmungen des 99er :!:
Dort steht detailliert die Sache mit dem Pannenstreifen f. Einspurige aber auch alle Strafbestimmungen für die Rettungsgasse :!: (es ist immer eine Behinderung erforderlich)

Ich habe dies heute mit meinem persönl. Juristen bequatscht und sieht er dies genauso.
Für mich ist z.Z. einzig der Gesetzestext maßgeblich ;D Kein help.gv.at , keine ASFINAG Empfehlung und auch keine ÖAMTC Aussendung. Einzig und allein der 99er ist FÜR MICH interessant :!: Der Gesetzestext nach dem 46 ohne entsprechende Bestimmung im 99 ist z a h n l o s :!:

Ist meine ganz persönl. Meinung - Nicht zur Nachahmung empfohlen :!: :!: :!: Jeder soll selbst entscheiden..

•Einführung des Systems der Rettungsgasse
Das System der Rettungsgasse wird in Österreich eingeführt. Wann immer sich auf einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn oder Autostraße mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau aufzubauen beginnt, sind künftig die Autofahrer verpflichtet, vorausschauend eine Gasse freizuhalten. Diese Gasse soll für Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort schaffen.
•Strafbestimmungen
Es wurden Strafbestimmungen zur neu eingeführten Rettungsgasse geschaffen. Dazu wurde die Strafbestimmung des verbotenen Befahrens eines Pannenstreifens (§ 99 Abs. 2c StVO) um zwei weitere Ziffern ergänzt. Die Strafdrohung für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse liegt, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen führt, zwischen 72 und 2.180 Euro.
•Inkrafttreten
Inkrafttreten mit 1. Jänner 2012

Hier nachzulesen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10362.html

lg Karl

@Karl
Der letzte Stand meiner bis jetzt eingeholten Informationen ist, dass die Rettungsgasse ausschließlich von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benützt werden darf. (siehe § 46 Abs.6)
Übertretungen werden dann nach § 99 Abs.3 lit.a StVO 1960 (Geldstrafe bis € 726,-) bestraft. Der Gesetzestext nach 46 scheint also doch nicht so ganz z a h n l o s zu sein. :)

Bei einer zusätzlichen Behinderung eines der oben angeführten bevorzugten Fahrzeuge beim Befahren der Rettungsgasse wird nach § 99 Abs.2 Zi 10 STVO 1960 gestraft (Geldstrafe von € 72,- bis € 2.180.-)

Diese beiden Delikte sind keine Vormerkdelikte.



Gruß Gerhard

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 15:55
von ub-40
@Gerhard:
das hört sich so sehr plausibel an :x

Also doch nichts mit dem Gasserlbefahren :cry:

Vielen Dank jedenfalls für deine Bemühungen :!: :!: Du bist ja doch näher am Verkehrsgeschehen dran :wink:

lg karl

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 18:07
von weck
Es könnte doch noch eine legale Möglichkeit geben. Seht euch folgenden Link über das Vorfahren einspuriger Fahrzeuge an:

http://www.bikerwelt.at/oe_info/schlaengeln.php" target="_blank

Wenn ein Unfall auf der Autobahn passiert ensteht dort im Regelfall eine Verengung der Straße und diese Straßenenge ist die Voraussetzung für das Vorfahren.

§ 12 Abs. 5 StVO: "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."

So könnten wir vielleicht doch schneller nach vorne kommen als unsere zweispurigen Kameraden.
Zumindest eine gute Argumentation sollten wir dabei erwischt werden.

Liebe Grüße
weck

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 18:45
von vienna-ernie
also ich glaub. das wird sich einpendeln....wenn die ersten zur seite fahren, werdens die anderen dem herdentrieb folgend nachmachen!
:lol:
@gerhard: danke fürs posten der abhandlung vom grundner herbert!
.....und: ich geb euch recht: soooo oft sind wir eh nicht auf der autobahn unterwegs, noch seltener im stau!
:mrgreen:
in diesem sinne: fröhliche weihnacht!

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Freitag, 23. Dezember 2011, 19:42
von Ewald
der Absatz 6 ist interessant.

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Montag, 26. Dezember 2011, 12:42
von sani_08
Danke für diese hochinteressanten Infos!
Die wesentlichen Passagen sollte man wohl ausdrucken und im Fall des Falles als Argumentationshilfe vorweisen können!

Re: Rettungsgasse ab 01.01.2012

Verfasst: Montag, 26. Dezember 2011, 16:21
von weck
Da ich mich bei stehenden Kolonnen fast immer vorne aufstelle, habe ich die Abhandlung über das Vorfahren ständig ausgedruckt mit, es könnte ja sein, dass ein Mitglied der Rennleitung hier nicht besonders firm ist.
Deauville sei Dank, haben wir ja genug Platz dafür.

Grüße aus OÖ
weck