habe in den parlamentarischen Unterlagen gestöbert. (...der Nationalrat hat beschlossen...)
Im 46er StVO steht das zwar drinnen, was man in Bezug auf die Rettungsgasse nicht darf bzw. tun soll. Das stimmt schon.
Nur wirst du ja nicht nach dem 46er bestraft sondern nach den Bestimmungen des 99er
Dort steht detailliert die Sache mit dem Pannenstreifen f. Einspurige aber auch alle Strafbestimmungen für die Rettungsgasse
Ich habe dies heute mit meinem persönl. Juristen bequatscht und sieht er dies genauso.
Für mich ist z.Z. einzig der Gesetzestext maßgeblich
Ist meine ganz persönl. Meinung - Nicht zur Nachahmung empfohlen
•Einführung des Systems der Rettungsgasse
Das System der Rettungsgasse wird in Österreich eingeführt. Wann immer sich auf einer Richtungsfahrbahn einer Autobahn oder Autostraße mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau aufzubauen beginnt, sind künftig die Autofahrer verpflichtet, vorausschauend eine Gasse freizuhalten. Diese Gasse soll für Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort schaffen.
•Strafbestimmungen
Es wurden Strafbestimmungen zur neu eingeführten Rettungsgasse geschaffen. Dazu wurde die Strafbestimmung des verbotenen Befahrens eines Pannenstreifens (§ 99 Abs. 2c StVO) um zwei weitere Ziffern ergänzt. Die Strafdrohung für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse bzw. das verbotene Befahren einer Rettungsgasse liegt, sofern dieses Verhalten zu einer Behinderung von Einsatz- oder Pannendienstfahrzeugen führt, zwischen 72 und 2.180 Euro.
•Inkrafttreten
Inkrafttreten mit 1. Jänner 2012
Hier nachzulesen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10362.html
lg Karl




