Hallo Leute
Im Zuge des neuen Verschleierungsverbotes (in Kraft vermutlich ab Sommer) wird auch das Tragen des Sturzhelms diskutiert.
Ich möchte zumindest erreichen, dass das Zahlen an der Kasse der Tankstelle mit hochgeklapptem Klapphelm erlaubt bleibt.
Das Gesicht wäre ja dann nicht verdeckt. Es wird bislang im Gesetz nur von Sturzhelm gesprochen und das ist zu allgemein gehalten.
Weiß jemand von Euch, an wen man sich da wenden kann, damit dies im neuen Gesetz bei den Ausnahmebestimmungen berücksichtigt wird?
Gruß
Kurt
Tankstelle - Problem Sturzhelm
-
- Oberguru
- Beiträge: 1292
- Registriert: Sonntag, 11. Februar 2007, 14:39
- Deauville Modell: NT700VA
- Baujahr: 2007
- Farbe: rot
- Kilometerstand: 56000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 4000
- Wohnort: Linz
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Servus Kurt
Meines Wissens spricht der Gesetzgeber nur Helme an, welche das Gesicht nicht erkennen lassen (Vollvisierhelme, Klapphelme heruntergeklappt, Jethelme mit großem, dunklen Schild, hochgezogenem Halstuch,.....) und den Tatbestand der Vermummung erfüllen. Diese dürfen dann nur mehr in unmittelbarer Nähe des Motorrades getragen werden.
Ich denke unsere Gesetzeshüter werden den Zweck dieses Verbotes in den Vordergrundstellen und nicht die sprichwörtliche Befolgung, in der Legislative und auch dann in der Exekutive. Schon jetzt können Tankstellenbetreiber auf Grund des Hausrechtes das Bezahlen mit aufgesetztem Helm verbieten (Minimierung des Überfallrisikos).
Liebe Grüße aus OÖ
Walter
Meines Wissens spricht der Gesetzgeber nur Helme an, welche das Gesicht nicht erkennen lassen (Vollvisierhelme, Klapphelme heruntergeklappt, Jethelme mit großem, dunklen Schild, hochgezogenem Halstuch,.....) und den Tatbestand der Vermummung erfüllen. Diese dürfen dann nur mehr in unmittelbarer Nähe des Motorrades getragen werden.
Ich denke unsere Gesetzeshüter werden den Zweck dieses Verbotes in den Vordergrundstellen und nicht die sprichwörtliche Befolgung, in der Legislative und auch dann in der Exekutive. Schon jetzt können Tankstellenbetreiber auf Grund des Hausrechtes das Bezahlen mit aufgesetztem Helm verbieten (Minimierung des Überfallrisikos).
Liebe Grüße aus OÖ
Walter
-
- Oberguru
- Beiträge: 1292
- Registriert: Sonntag, 11. Februar 2007, 14:39
- Deauville Modell: NT700VA
- Baujahr: 2007
- Farbe: rot
- Kilometerstand: 56000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 4000
- Wohnort: Linz
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Als Einzelperson wirst du kaum an die entscheidenden Stellen vordringen, um hier entsprechend Einfluss nehmen zu können.
Erfolgversprechender sehe ich eine Intervention über die Interessensvertretungen der Motorradfahrer, ÖAMTC, ARBÖ und eingeschränkt VCÖ.
Da Minister Kurz der ÖVP zuzuordnen ist und Minister Brandstetter von der ÖVP entsandt wurde würde ich den ÖAMTC als geeigneter einstufen.
Ich wünsch dir dabei viel Erfolg für uns alle.
Walter
Erfolgversprechender sehe ich eine Intervention über die Interessensvertretungen der Motorradfahrer, ÖAMTC, ARBÖ und eingeschränkt VCÖ.
Da Minister Kurz der ÖVP zuzuordnen ist und Minister Brandstetter von der ÖVP entsandt wurde würde ich den ÖAMTC als geeigneter einstufen.
Ich wünsch dir dabei viel Erfolg für uns alle.
Walter
-
- Profi
- Beiträge: 143
- Registriert: Montag, 24. März 2014, 18:01
- Deauville Modell: Ich fahre keine Deauville
- Baujahr: 2006
- Farbe: rot
- Kilometerstand: aktuell ca. 90.000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 15.000 - 20.000
- Wohnort: Wien 22., Breitenlee
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Ich nehme den Helm immer ab - ich habe überhaupt kein Problem damit - ich will mein gegenüber sehen, er/sie darf mich auch sehen!!! Abgesehen vom Sicherheitsrisiko, dass natürlich bei einer Tankstelle immer gegeben ist.
Ich wurde sogar einmal vor einer E.Ö. Filiale (Hausfeldstraße), vom Security Mann, die ja seit einiger Zeit vor Filialen stehen, am betreten gehindert, weil ich einen Fahrradhelm und Sonnenbrillen auf hatte!!! Und er hat Recht gehabt - ich war irgendwie gedankenlos, hab das Rad hingestellt und wollte rein.........
in Vorfreude auf die ersten Ausfahrten
Hape
Ich wurde sogar einmal vor einer E.Ö. Filiale (Hausfeldstraße), vom Security Mann, die ja seit einiger Zeit vor Filialen stehen, am betreten gehindert, weil ich einen Fahrradhelm und Sonnenbrillen auf hatte!!! Und er hat Recht gehabt - ich war irgendwie gedankenlos, hab das Rad hingestellt und wollte rein.........
in Vorfreude auf die ersten Ausfahrten
Hape
Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegt
-
- Oberguru
- Beiträge: 1292
- Registriert: Sonntag, 11. Februar 2007, 14:39
- Deauville Modell: NT700VA
- Baujahr: 2007
- Farbe: rot
- Kilometerstand: 56000
- Kilometer/Jahr (ca.):: 4000
- Wohnort: Linz
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf auf der Parlamentsseite veröffentlicht. Strafbar wäre, wenn das Gesetz so kommt, wer sein Gesicht in einer Weise verhüllt, dass die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind. Ein offener Klapphelm würde damit nicht darunter fallen.
LG
Walter
LG
Walter
- anpla
- Vollprofi
- Beiträge: 362
- Registriert: Freitag, 18. Juni 2010, 18:32
- Deauville Modell: Ich fahre keine Deauville
- Baujahr: 2013
- Kilometer/Jahr (ca.):: 10000
- Wohnort: Wels
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Servus!
Soweit ich informiert bin gibt es ja auch Ausnahmen wie z.B. beim Sport!
Motorradfahren würd ich ja auch weitesgehen als Sport bezeichnen!
Bei den Tankstellen gab es wie bereits erwähnt ja ohnehin schon oft die Pflicht
den Helm abzunehmen - mit dem aufgeklappten Helm wurde ich aber noch
nie beanstandet!
lg
Andreas
Soweit ich informiert bin gibt es ja auch Ausnahmen wie z.B. beim Sport!
Motorradfahren würd ich ja auch weitesgehen als Sport bezeichnen!
Bei den Tankstellen gab es wie bereits erwähnt ja ohnehin schon oft die Pflicht
den Helm abzunehmen - mit dem aufgeklappten Helm wurde ich aber noch
nie beanstandet!
lg
Andreas
!Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum!
Re: Tankstelle - Problem Sturzhelm
Na, wenns schon im Parlament ist, brauch ich nicht mehr nachbohrenweck hat geschrieben:Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf auf der Parlamentsseite veröffentlicht. Strafbar wäre, wenn das Gesetz so kommt, wer sein Gesicht in einer Weise verhüllt, dass die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind. Ein offener Klapphelm würde damit nicht darunter fallen.
LG
Walter
Ansonst hoffe ich, dass Du Recht hast.
Gruß Kurt